Wortschatz

die Stoßstange

die Windschutzscheibe

die Felge

das Nummernschild

der Scheinwerfer

der Scheibenwischer

das Rücklicht

die Motorhaube

der Kotflügel

der Seitenspiegel

der Kofferraum

der Blinker

„Kofferraum" und „Rücklicht" sind am Heck des Autos und deshalb nicht sichtbar.

aussuchen — kaufen — versichern — zulassen — fahren — Motorschaden haben — reparieren — zum TÜV bringen — verschrotten

TÜV-Plakette

Zum TÜV bringen kann an verschiedenen Stellen stehen, z. B. auch vor "zulassen". Die TÜV-Untersuchung erfolgt alle zwei Jahre nach dem Datum des TÜV-Stempels auf dem Autokennzeichen.

das Wohnmobil ist ein (Urlaubs-)Fahrzeug, in dem man wohnen kann.

der Geländewagen hat Allradantrieb und eignet sich besonders für das Fahren auf Wegen oder im unwegsamen, schwierigen Gelände.

der Sattelschlepper ist eine starke Zugmaschine, auf die ein Anhänger ohne Vorderachse "gesattelt" wird.

der Kranwagen hat einen Kran auf der Ladefläche montiert, z. B. zum Abschleppen von Autos; ein anderer Typ wird zum Heben von schweren Lasten benutzt.

der Lieferwagen ist ein Fahrzeug (normalerweise geschlossen), mit dem Waren geliefert werden.

das Fuhrwerk ist ein Wagen aus Holz, der von Pferden gezogen wird. (In Deutschland heute praktisch nur noch bei Volksfesten in Gebrauch.)

PKW — der Personenkraftwagen

Kfz.-Vers. — die Kraftfahrzeugversicherung

ADAC — der Allgemeine Deutsche Automobilclub

km/h — Kilometer pro Stunde, Stundenkilometer

LKW — der Lastkraftwagen

Die grüne Welle ist eine koordinierte Schaltung aller hintereinanderfolgenden Ampeln einer Straße. Sie dient dem fließenden Verkehr, der Verhinderung von Staus.

Das Überholverbot dient der Vermeidung von Unfällen, z. B. in Kurven, an unübersichtlichen Stellen, auf engen Straßen.

Die Richtgeschwindigkeit dient der Vermeidung von zu langsamem und zu schnellem Fahren auf der Autobahn. Sie ist eine empfohlene Geschwindigkeit z. B. zwischen 80 und 120 Stundenkilometern.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung dient der Vermeidung von Unfällen, z. B. ist die Fahrgeschwindigkeit in Ortschaften auf 50 Stundenkilometer beschränkt (= begrenzt).



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